Neue Rechtslage: Illegale, ländliche Immobilien auf Mallorca sollen künftig nachträglich legalisiert werden können!

Nach langen Debatten und intensiven rechtlichen Überprüfungen hat die Regierung von Mallorca beschlossen, eine neue Regelung zur Legalisierung illegaler Immobilien auf dem Land oder von Teilen bereits bestehender Immobilien auf der Insel einzuführen. Diese wegweisende Maßnahme soll sowohl den Besitzern illegal errichteter Gebäude als auch den lokalen Behörden und der gesamten Gemeinschaft zugutekommen.

Die Legalisierung illegaler, ländlicher Immobilien bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Zum einen schafft sie Rechtssicherheit für die Eigentümer, die bisher in einem unsicheren juristischen Graubereich agierten. Nun können sie ihre Immobilien ohne Furcht vor behördlichen Sanktionen nutzen und verwalten. Darüber hinaus trägt die Legalisierung zur Entlastung der Gerichte bei, die bisher mit einer Vielzahl von Klagen im Zusammenhang mit illegalen Gebäuden konfrontiert waren.

Für die Gemeinschaft bedeutet die neue Regelung eine Chance zur Regulierung und Kontrolle des Immobilienmarktes. Durch eine geordnete Legalisierung illegaler Gebäude können die lokalen Behörden sicherstellen, dass diese den geltenden Bauvorschriften entsprechen und den sozialen und städtebaulichen Interessen der Insel gerecht werden. Dies schafft ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Entwicklung und Umweltschutz.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Legalisierung illegaler Immobilien auf Mallorca kein Freibrief für unrechtmäßiges Bauen darstellt. Vielmehr ist sie ein Schritt hin zu einer transparenten und geregelten Immobilienentwicklung, die sowohl den Bedürfnissen der Bewohner als auch den Anforderungen des Gesetzes entspricht.

Besitzer von illegalen ländlichen Wohnhäusern und anderen Gebäuden, die an einer nachträglichen Legalisierung interessiert sind, müssen zunächst eine Geldstrafe entrichten. Die genaue Höhe der Strafe ist noch nicht festgelegt, soll sich jedoch an einem Modell aus der Zeit der Regierung unter dem damaligen konservativen Landesministerpräsidenten José Ramón Bauzá orientieren, bei dem Strafen zwischen 15 und 25 Prozent des Bauwerts vorgesehen waren.

Zusätzlich zur Geldstrafe müssen sich die Eigentümer verpflichten, Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Wassereffizienz der Immobilien umzusetzen. Diese Regelung soll nur für Gebäude gelten, die mindestens acht Jahre alt sind, einschließlich etwaiger zusätzlicher Anbauten wie Schwimmbäder, Veranden oder Terrassen. Die balearische Regierung beabsichtigt mit diesem Erlass auch, die nachträgliche Sanierung von Gebäuden zu ermöglichen, die aufgrund ihres schlechten Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Aktuell wird der Entwurf in Abstimmung mit den betroffenen Ministerien diskutiert.

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