Neues Maklergesetz auf Mallorca!

Viele in der Immobilienbranche auf Mallorca hatten bereits die Hoffnung aufgegeben, dass die geplante Regulierung der Makler auf den Balearen jemals umgesetzt wird. Doch nun, mit der Verabschiedung des Notfallgesetzes zur Bekämpfung der Wohnungsnot am Dienstag (16.4.2024), wird die Regulierung tatsächlich eingeführt. Dies geschieht nach vier Jahren intensiver Verhandlungen zwischen der Branche und den verschiedenen Landesregierungen und mit breiter Zustimmung fast aller Parteien.

Die neuen Regeln sind am 09.05.2024 offiziell in Kraft getreten. Die etablierten Immobilienunternehmen auf der Insel hoffen, dass mit den neuen Vorschriften vor allem unseriöse Konkurrenten vom Markt verschwinden, da diese die neuen Anforderungen nicht erfüllen können.

Eine der neuen Regelungen besagt, dass Makler ab sofort ein öffentlich zugängliches Büro auf den Balearen betreiben müssen. Auch Makler, die ihre Dienste ausschließlich online anbieten, müssen eine Postadresse auf den Balearen vorweisen, unter der Kunden Beschwerden einreichen können. Zusätzlich müssen sich alle Makler in ein neu geschaffenes Register eintragen. Für die Eintragung in dieses Register ist ein Universitätsabschluss in Bereichen wie Recht, Ingenieurswissenschaften oder Architektur erforderlich. Makler ohne diesen Abschluss können ihre Qualifikation alternativ durch bestimmte Weiterbildungskurse oder durch mindestens vier Jahre Praxiserfahrung nachweisen. Diese Weiterbildungskurse müssen mindestens 200 Stunden umfassen.

Diese Zugangsvoraussetzungen könnten insbesondere für ausländische Makler, die ohne Sprachkenntnisse nach Mallorca kommen, ein Hindernis darstellen. Denn ein Studium oder eine Weiterbildung müssen auf Spanisch absolviert oder in Spanien anerkannt sein. Zukünftig muss die Registernummer des jeweiligen Unternehmens auf allen Werbeprodukten der Firma angebracht sein. Zudem müssen die Makler eine Haftpflichtversicherung nachweisen und 60.000 Euro als Garantie hinterlegen.

Auch für Verkäufer gelten künftig strengere Vorschriften. Die Eigentümer müssen einen Vertrag mit dem Makler abschließen. Das klingt zwar selbstverständlich, ist aber bisher oft nicht der Fall gewesen. Hausverkäufer müssen zudem alle Unterlagen zur Immobilie offenlegen, einschließlich Informationen über eventuelle Illegalitäten. Wie die Kontrollen dieser neuen Maßnahmen genau aussehen sollen ist allerdings noch nicht bekannt.

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