NIE Nummer

In Spanien ist die „Número de Identificación de Extranjero“ (NIE) eine Identifikationsnummer für Ausländer, die dort wohnen, arbeiten oder aus anderen Gründen eine Verbindung zu Spanien haben und z.B. dort eine Immobilie erwerben wollen. Sie ist vergleichbar mit der Steuer- oder Sozialversicherungsnummer in anderen Ländern und wird von der spanischen Polizei ausgestellt.

Hier sind die wichtigsten Punkte über die NIE-Nummer für Sie:

Zweck der NIE-Nummer:

  • Steuerliche Angelegenheiten: Zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos, dem Kauf einer Immobilie oder der Zahlung von Steuern.
  • Arbeit und Sozialversicherung: Um in Spanien zu arbeiten und Zugang zum Gesundheitssystem zu haben.
  • Andere rechtliche und administrative Aufgaben: Zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen, wie Mietverträgen, oder bei der Anmeldung für Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, etc.).

Beantragung der NIE-Nummer:

  1. In Spanien:
    • Persönlich: Sie können die NIE-Nummer bei einer Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) oder bei einer Polizeistation beantragen.
    • Dokumente: Ein ausgefülltes Antragsformular (EX-15), ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie eventuell weitere Dokumente, die den Zweck Ihres Aufenthalts oder Ihre Tätigkeit in Spanien belegen.
    • Termin: Es ist notwendig, im Voraus einen Termin zu vereinbaren.
  2. Vom Ausland aus:
    • Spanische Botschaft oder Konsulat: Sie können die NIE-Nummer bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
    • Vertreter: Sie können auch eine bevollmächtigte Person in Spanien damit beauftragen, die NIE-Nummer in Ihrem Namen zu beantragen.

Ablauf der Beantragung:

  • Antragstellung: Das ausgefüllte Formular und die erforderlichen Dokumente werden eingereicht.
  • Gebühr: Eine Gebühr ist zu entrichten, die je nach Ort und Art des Antrags unterschiedlich sein kann.
  • Bearbeitungszeit: Nach Einreichung dauert es in der Regel einige Wochen, bis die NIE-Nummer ausgestellt wird.

Gültigkeit:

  • Die NIE-Nummer bleibt lebenslang gültig und ändert sich nicht, auch wenn sich Ihr Aufenthaltsstatus oder Ihr Aufenthaltsort innerhalb Spaniens ändert.

Besondere Hinweise:

  • Keine Aufenthaltsgenehmigung: Die NIE-Nummer ist keine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie länger als drei Monate in Spanien bleiben wollen, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung.
  • Verwendung: Die NIE-Nummer muss bei vielen administrativen und geschäftlichen Vorgängen in Spanien angegeben werden.

Falls Sie Hilfe bei der Beantragung der NIE-Nummer benötigen oder Fragen zu den spezifischen Anforderungen haben, kann es sinnvoll sein, rechtlichen oder administrativen Rat einzuholen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen professionellen Kontakt.

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