Einführung und Zielsetzung
Seit dem 2. Januar 2025 gilt in Spanien ein neues Registrierungssystem für kurzfristige Vermietungen: das Número de Registro de Alquiler (NRA). Die vollständige Anwendung wird ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend. Mit dieser Maßnahme setzt Spanien als erstes EU-Land die EU-Verordnung 2024/1028 um, die einheitliche Regeln für kurzfristige Vermietungen in Europa vorsieht.
Was ist das NRA?
Das NRA ist eine einzigartige Registrierungsnummer, die jeder Unterkunft zugewiesen wird, die für kurzfristige Vermietungen angeboten wird. Darunter fallen insbesondere:
- Ferienwohnungen auf Mallorca und in Spanien
- Saisonale Mietobjekte auf Mallorca und in Spanien
- Einzelzimmervermietungen auf Mallorca und in Spanien
- Alternative Unterkünfte wie Boote auf Mallorca und in Spanien
Ohne NRA ist die Vermarktung über Plattformen wie Airbnb, Booking oder Idealista ab Juli 2025 nicht mehr zulässig.
Wie wird das NRA beantragt?
Die Registrierung erfolgt über die digitale Plattform des Colegio de Registradores oder direkt beim zuständigen Grundbuchamt. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Vollständige Adresse der Immobilie
- Katasterreferenz oder Registrierungskennzeichen
- Nachweis über lokale Genehmigungen (z. B. Lizenz zur touristischen Vermietung)
Nach erfolgreicher Einreichung wird das NRA automatisch und unmittelbar vergeben.
Pflichten für Eigentümer und Plattformen
Eigentümer müssen:
- Das NRA beantragen und in allen Inseraten sichtbar angeben
- Angaben aktuell halten und auf Behördenanfragen reagieren
- Bei saisonalen Vermietungen den Zweck des Mietverhältnisses nachweisen
Online-Plattformen sind verpflichtet:
- Die Gültigkeit des NRA bei jedem Inserat zu überprüfen
- Anzeigen ohne gültige NRA zu entfernen
- Regelmäßige Kontrollen und Meldungen an die Behörden durchzuführen
Ziele der Maßnahme
Das NRA-System soll:
- Illegale Vermietungen eindämmen
- Steuerliche Transparenz schaffen
- Die Auswirkungen kurzfristiger Vermietungen auf den regulären Mietmarkt z.B. auf Mallorca begrenzen
- Die Einhaltung lokaler Vorschriften verbessern
Übergangsfrist und Sanktionen
Zwischen dem 2. Januar und dem 30. Juni 2025 gilt eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Juli 2025 ist das NRA verpflichtend für alle kurzfristigen Mietangebote. Bei Verstößen drohen:
- Entfernung von Inseraten
- Bußgelder
- Weitere Sanktionen je nach regionaler Gesetzgebung
Fazit
Das NRA stellt einen zentralen Baustein zur Regulierung des spanischen bzw. mallorquinischen Mietmarkts dar. Eigentümer, die ihre Immobilie kurzzeitig vermieten möchten, sollten die Registrierung rechtzeitig durchführen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Anmeldung erfolgt über die zentrale Plattform Ventanilla Única Digital de Arrendamientos, verwaltet vom spanischen Ministerium für Wohnungswesen und städtische Agenda.