Nach dem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts, das die von den Gemeinderäten angewandte Methode zur Berechnung der sogenannten Plusvalía-Steuer (Bodenwertzuwachssteuer) für veraltet erklärt hat, wurde in Spanien ein neues königliches Gesetzesdekret erlassen, das neue Schritte zur Abrechnung dieser Steuer und auch Möglichkeiten zur Erhebung von Einsprüchen wegen ungerechter Berechnungen nach dem vorherigen Gesetz eröffnet. Das neue königliche Gesetzesdekret bietet zwei Berechnungs- und Zahlungsalternativen, von denen Sie diejenige wählen können, die Ihren Interessen am besten entspricht:
Alternative I
Objektives System: Es besteht darin, den Katasterwert der Grundstücke mit den von den Stadtverwaltungen festgelegten neuen Koeffizienten zu multiplizieren, die die im neuen Königlichen Erlass festgelegten Mindest- und Höchstwerte nicht überschreiten dürfen.
Alternative II
Tatsächliches System: Privatpersonen können sich für diese Methode entscheiden, wenn die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis geringer ist als die nach dem objektiven System berechnete Steuerbemessungsgrundlage.
Muss ich zahlen, wenn ich die Immobilie weniger als 1 Jahr besitze?
Eine Neuerung dieses königlichen Erlasses besteht darin, dass man bisher keine Plusvalía-Steuer zahlen musste, wenn man eine Immobilie kaufte und sie dann innerhalb eines Jahres übertrug. Ab jetzt müssen Sie jedoch bezahlen. Es wurde für diesen Zeitraum ein neuer Koeffizient festgelegt. Außerdem sind die Koeffizienten zwischen 1 und 4 Jahren am höchsten, d.h. wenn Sie Ihre Immobilie in diesem Zeitraum verkaufen, müssen Sie mehr Plusvalía-Steuer zahlen.
Gibt es steuerliche Ermäßigungen?
Positiv ist, dass einige Artikel, die bereits im vorherigen Gesetz festgelegt waren, beibehalten werden, wie z. B. die 95%ige Ermäßigung bei Übertragungen durch Erbschaft zugunsten von Nachkommen, Verwandten in direkter Linie, Adoptivkindern und Ehegatten. Wir raten aber zu großer Vorsicht beim Verkauf von Immobilien eines NICHT-RESIDENTEN, da die Gesetzesvorgabe im Falle, dass der Käufer den Betrag der Plusvalía-Steuer im Namen eines NICHT-RESIDENTEN Verkäufers zum Zeitpunkt der Übertragung der Immobilie einbehalten muss, immer noch gültig ist.
Nach einem Bericht des Gerichtshofs der Europäischen Union dürfte es sicherlich bald neue Nachrichten geben. In diesem Bericht wird festgestellt, dass die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche in Spanien nach EU-Recht rechtswidrig sind.
Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt nachweisen müssen, dass Sie diese Steuer nicht gezahlt haben, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die das Finanzamt oder das Rathaus Ihrer Gemeinde von Ihnen verlangen wird.
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