5 Regeln für den Immobilienverkauf

Hier sind 5 wichtige Regeln für den Immobilienverkauf auf Mallorca, die Ihnen helfen können, rechtlich sicher und erfolgreich zu verkaufen:


1. Nur mit seriösen Maklern arbeiten

Auf Mallorca gibt es viele Makler – aber nicht alle sind professionell:

  • Achten Sie auf registrierte Makler mit guter Reputation, so wie „Die Sonne von Mallorca S.L.“
  • Verlangen Sie klare Maklerverträge (Exklusivität, Provision, Laufzeit sollten darin geklärt werden)

2. Rechtssicherheit durch vollständige Unterlagen

Stellen Sie zusammen mit uns sicher, dass alle Dokumente vollständig und korrekt sind:

  • Escritura (Eigentumsurkunde)
  • Katasterauszug (Referencia Catastral)
  • Energiezertifikat (Certificado de Eficiencia Energética – Pflicht!)
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad)
  • Grundbuchauszug (Nota simple)
  • Aktuelle Grundsteuerzahlungen und Müllgebühren (IBI, Basura)

3. Marktgerechter Preis ist entscheidend

Ein realistischer Verkaufspreis ist der Schlüssel:

  • Lassen Sie durch uns als den Makler Ihres Vertrauens eine professionelle Immobilienbewertung durchführen
  • Berücksichtigen Sie Lage, Ausstattung, Zustand und die aktuelle Marktentwicklung
  • Unrealistische Preisvorstellungen führen oft zu langen Verkaufszeiten

3. Steuerliche Aspekte klären (vor dem Verkauf!)

Verkäufer (auch Nichtresidenten) unterliegen steuerlichen Pflichten:

  • Plusvalía Municipal (kommunale Wertzuwachssteuer, die gesetzlich immer vom Verkäufer zu zahlen ist)
  • Kapitalertragsteuer (für Nicht-Residenten 19%)
  • Rückbehalt: 3 % „Retención“ vom Verkaufspreis werden vom Käufer einbehalten, wenn der Verkäufer nicht „Steuer-Inländer“ ist in Spanien

→ Tipp: Lassen Sie sich bei Fragen von einem spanischen Steuerberater beraten.


4. Kaufvertrag & Notartermin professionell vorbereiten

  • Der Vorvertrag (Contrato de Arras oder Optionsvertrag) sollte rechtlich geprüft sein
  • Der Notartermin erfordert:
    • Gültige NIE-Nummer
    • Identitätsnachweise
    • Klärung offener Lasten (Hypotheken etc.)
    • Die unter Punkt 2 erwähnten Dokumente, ggfls. weitere Unterlagen
  • Zahlung erfolgt meist per bankbestätigtem Scheck oder mittlerweile meistens über das Treuhandkonto des Notars.

Der Immobilienverkauf auf Mallorca ist Vertrauenssache und wir führen Sie sicher und zuverlässig durch diesen Prozess!

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