In den letzten Jahren hat die Ferienvermietung auf Mallorca einen signifikanten Aufschwung erlebt. Die Gründe dafür lassen sich schnell benennen:
Die Nachfrage ist gestiegen, insbesondere Familien mit Kindern ziehen Ferienwohnungen zunehmend Hotels vor. Gleichzeitig ist das Angebot gewachsen, da Immobilienkäufer diese zusätzlichen Einnahmen nutzen, um zumindest teilweise ihre laufenden Kosten zu decken.
Früher wurden Genehmigungen für Ferienvermietungen eher großzügig gehandhabt, jedoch führte das Tourismusgesetz (Ley 8/2012 von 2012) erstmals zu einer strengen Regulierung.
Seit 2012 musste jeder, der erstmals eine Ferienvermietung beantragen wollte, ein komplexes bürokratisches Verfahren durchlaufen und zudem die Betten, die er anbieten wollte, bei der Tourismusbörse erwerben. Immerhin hatte jemand, der eine Ferienvermietungslizenz erhielt, einen werterhöhenden Vorteil für den Fall eines Immobilienverkaufs, da diese Lizenz auf den Käufer übertragen wurde. Um dieses Thema nicht weiter auszudehnen, verweise ich auf mein Video „Ferienvermietung in Mallorca“ auf meinem YouTube-Kanal.
Bereits auf dieser erschwerten gesetzlichen Grundlage ist die balearische Regierung am 11. Februar 2022 erneut in dieses Thema eingestiegen, und entschuldigen Sie die fußballerische Analogie, aber da ist etwas dran.
Natürlich wusste jeder, dass ein neues Tourismusgesetz schon lange in der parlamentarischen Diskussion war, aber niemand, auch kein Experte, hatte erwartet, dass die Regierung mit diesem Thema so schnell und entschlossen vorangehen würde.
Am 11. Februar erließ die Landesregierung ein Gesetzesdekret (Decreto-ley 3/2022, de 11 de febrero, de medidas urgentes para la sostenibilidad y la circularidad del turismo de las Illes Balears), das noch am gleichen Tag in Kraft trat.
Man rieb sich verwundert die Augen, denn wie konnte so etwas überhaupt geschehen? Das Parlament ist normalerweise für die Gesetzgebung zuständig, wie können also gesetzliche Regelungen ohne Zustimmung des Parlaments in Kraft treten?
An diesem Punkt kommt jedoch das berühmte „Ja, aber!“ ins Spiel. Ein Gesetzesdekret ist keine herkömmliche Gesetzesverordnung, sondern eine vorläufige Anordnung der Regierung (daher der Begriff „Dekret“), die nur in Eilfällen zulässig ist. In diesem Gesetzesdekret ist auch von „medidas urgentes“ die Rede, also von Eilmaßnahmen.
Nun könnte man das einfach abtun, wenn es nicht um tiefgreifende und einschneidende Neuregelungen ginge:
Die Neuanträge für Ferienvermietungen werden für vier Jahre ausgesetzt. In dieser Zeit soll geprüft werden, wie viele touristische Übernachtungsplätze angeboten werden können, um eine Überlastung der Insel zu vermeiden. Offensichtlich ist das Ziel dieser „Überprüfung“ jedoch die Reduzierung dieser Plätze.
Die Folgen sind, um es schonungslos auszudrücken, dramatisch. In der ersten Zusatzbestimmung des genannten Gesetzesdekrets vom Februar 2022 heißt es wörtlich: „Vorübergehend ist es auf den Inseln Mallorca, Ibiza und Formentera nicht möglich, touristische Plätze von den zuständigen Behörden zu erwerben.“
Darüber hinaus ist es auch nicht möglich, Plätze zwischen Privatpersonen auszutauschen. Das Wort „Austausch“ mag in diesem Zusammenhang seltsam und schwer fassbar erscheinen, aber es bedeutet, dass bei einem Hausverkauf mit Ferienvermietung der neue Eigentümer diese Rechte nicht übernehmen kann, anders als bisher.
Natürlich ergibt das Sinn, wenn man die Absicht dahinter kennt: Die Plätze für Ferienvermietungen sollen reduziert werden, und jeder Hausverkauf bedeutet einen weniger. Wenn man bedenkt, dass auch einige Eigentümer ihre Ferienvermietung aufgeben werden, kann man davon ausgehen, dass in einigen Jahren automatisch eine Reihe von Vermietungsplätzen einfach verschwunden sein werden.
Was sind die Konsequenzen? Aus derzeitiger Sicht ist die Neuantragstellung für Ferienvermietungen vom Tisch, und Häuser mit bestehender Ferienvermietung haben bei einem Verkauf ihren besonderen Reiz verloren. Damit fällt in Zukunft eine Käufergruppe für Immobilienerwerb auf Mallorca weg: diejenigen, die einen Teil der erheblichen Kosten durch Ferienvermietung decken wollten. Das alles gilt vorerst für vier Jahre.
Natürlich ist dies keine erfreuliche Entwicklung und leider ein Beispiel dafür, wie die Bürger (und zwar negativ) überrascht und verunsichert werden, obwohl die Aufgabe des Gesetzgebers eigentlich darin besteht, Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Mit freundlicher Unterstützung von Dr. Reichmann.