Beckham-Gesetz: Fester Steuersatz von 24 % für Auswanderer nach Spanien
Ein Umzug nach Spanien kann sich steuerlich lohnen – insbesondere für Arbeitnehmer und Geschäftsführer. Wer zum Arbeiten nach Spanien zieht, kann seine Einkünfte über fünf Jahre hinweg als sogenannter „Nicht-Resident“ zum pauschalen Steuersatz von 24 % versteuern. Diese Regelung, ursprünglich als Beckham-Gesetz bekannt, wurde eingeführt, um insbesondere Top-Sportlern den Wechsel nach Spanien attraktiver zu machen. […]