Beckham-Gesetz: Fester Steuersatz von 24 % für Auswanderer nach Spanien

Ein Umzug nach Spanien kann sich steuerlich lohnen – insbesondere für Arbeitnehmer und Geschäftsführer. Wer zum Arbeiten nach Spanien zieht, kann seine Einkünfte über fünf Jahre hinweg als sogenannter „Nicht-Resident“ zum pauschalen Steuersatz von 24 % versteuern. Diese Regelung, ursprünglich als Beckham-Gesetz bekannt, wurde eingeführt, um insbesondere Top-Sportlern den Wechsel nach Spanien attraktiver zu machen. […]

Off-Market Immobilien

Viele Immobilien veröffentlichen wir nicht online, um die Privatsphäre der Verkäufer zu schützen.

Gerne schicken wir sie Ihnen unverbindlich per E-Mail.

Infos jetzt anfordern!

Fordern Sie jetzt Informationen über unsere Off-Market Immobilien an.